Präsidiumsbeschluss des SHFV sorgt für Unruhe – jeder kocht sein eigenes Süppchen

SHFV

Die Wartezeit bei Wechseln entfällt in diesem Sommer. Das bedeutet, dass Spieler, die sechs Monate nicht in einem Pflichtspiel ihres Vereins mitgewirkt haben, zur Wechselperiode des 1. Juli sofort für ihren neuen Verein spielberechtigt sind. Das dann ohne Zustimmung des alten Clubs! Möglich macht das ein Präsidiumsbeschluss des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV). Die Folge: Eine Ablösesumme ist damit nicht mehr zu kassieren. Der neue Verein könnte also eine Menge Geld sparen, der alte Club guckt auf Deutsch gesagt in die Röhre.

Jeder wie er will?

Kurios: Überall wird das anders geregelt. Wechselt zum Beispiel ein Spieler von Schleswig-Holstein nach Hamburg ist es kostenfrei – umgekehrt aber nicht. In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Wechselfrist ausgesetzt. Dort gilt nach wie vor: Wer sich bis zum 30. Juni bei seinem alten Verein abmeldet, ist ohne Zustimmung erst ab dem 1. November spielberechtigt. Es sei denn, es fließt eine Ablösesumme.  Jeder Landesverband kocht nun anscheinend sein eigenes Süppchen, denn eine Vorgabe durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) gibt es nicht…